Iten Ulrich GmbH
Inspektionsphilosophie
Soviel wie nötig, nicht soviel wie möglich!
Tätigkeiten
- Inspektionen
- Schlusskontrollen
- Abnahmekontrollen
- Periodische Kontrollen
- Stichprobenkontrollen
- Blitzschutzanlagen
- Projektierung
- Abnahmen
- Elektroprojekte
- Beglaubigung von PV-Anlagen
- Expertisen
- Beratungen
- Spezial-Installationen und IT
- Sicherheitsnachweise
- Weinbau
Verantwortung des Hauseigentümers
Der Eigentümer sorgt dafür, dass elektrische Installationen für Personen, Nutztiere und Sachen sicher sind. Es muss sicherheitsrelevante Mängel unverzüglich beheben lassen.
NIV Art. 5
Installationskontrolle
Die Installationskontrolle hat den Zweck festzustellen, wieweit elektrische Installationen sicher sind. Für diese Tätigkeit ist grosse Erfahrung und eine immer aktuelle Weiterbildung Voraussetzung. Zudem ist dafür eine Bewilligung des Eidg. Starkstrom-inspektorates erforderlich.